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Reisehilfe
Barrierefreies Reisen - das ist uns ein Anliegen. Wir bemühen uns,
all unseren Gästen das Reisen mit uns so einfach wie möglich zu machen.
Allgemein
Reisende mit einer Behinderung sind ermächtigt eine Begleitperson und/oder einen Führerhund unentgeltlich mitzunehmen. Der/die Reisende mit einer Behinderung oder die Begleitperson muss im Besitze eines Fahrausweises sein und den entsprechenden Ausweis vorweisen können.
Bus
Rollstuhl: Bitte benützen Sie die markierten Einstiege mit dem Rollstuhl-Symbol: Ein Grossteil unserer Busse sind moderne Niederflurfahrzeuge.
Gehbehinderte Personen: Bitte benützen Sie die Türe beim Chauffeur. Er kann Ihnen persönlich behilflich sein und die Türe manuell betätigen.
Bahn
Die Zugerberg Bahn verfügt über ein Abteil, welches für Rollstühle und gehbehinderte Personen speziell eingerichtet ist. Sie gelangen stufenfrei auf den Zugerberg.
Schiff
Die Kursschiffe der Zugersee Schifffahrt und Ägerisee Schifffahrt sind behindertengerecht und rollstuhlgängig. Die MS Zug verfügt zusätzlich über einen Rollstuhllift. So können auch Reisende im Rollstuhl den Seeblick vom 1. Stock geniessen.
Bus
Unser Fahrpersonal erteilt Ihnen gerne die nötigen Linien- und Fahrplaninformationen. Zudem sind unsere Busse mit einer automatischen Haltestellenansage ausgerüstet.
Bus
Alle Busse sind mit einer optischen Fahrgastinformation ausgestattet.
Bus
Wenn Sie mehr Zeit zum Ein- oder Aussteigen benötigen, drücken Sie die blaue Kinderwagentaste (falls vorhanden) an der Tür. Das Fahrpersonal kann die Türen manuell betätigen und offen halten. Für einen Kinderwagen benötigt es kein zusätzliches Billett.
Bahn
Die Zugerberg Bahn verfügt über ein Abteil, welches für Familien mit Kinderwagen speziell ausgestattet ist.
Schiff
Einem Familienausflug mit dem Kinderwagen auf den Kursschiffen der Zugersee Schifffahrt und Ägerisee Schifffahrt steht nichts im Wege.
Transport und Haftung
Auf den Linien 601, 602 und 612 können Sie ihr Velo (ausser E-Bikes) am Heckhaken des Personenanhängers aufhängen. E-Bikes sind im Innern des Busses zu befördern.
Der Auf- und Ablad muss immer dem Fahrpersonal gemeldet werden. Die Transportunternehmen ZVB und ZBB lehnen jegliche Haftung für Transportschäden an Fahrrädern ab.
An folgenden Haltestellen können Sie Ihr Velo auf- oder abladen:
Linie 601 / 612:
Zug Bahnhofplatz / Allenwinden Dorf / Unterägeri Zentrum / Oberägeri Station
Linie 602:
Zug Bahnhofplatz / Menzingen Dorf / Menzingen Kreuzegg
Allgemein
Das Fahrrad- oder Fahrradanhänger-Billett für den Zugersee oder den Ägerisee kostet CHF 5.- und ist den ganzen Tag auf dem jeweiligen See gültig. Die SBB Velo-Tageskarte sowie der Velo-Pass sind bei der SGZ und der AeS nicht gültig.
Transport und Haftung
Aus Platzgründen kann für den Fahrradtransport keine Garantie gegeben werden. Bei Platzmangel entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme. Die Transportunternehmen SGZ und AeS lehnen jegliche Haftung für Transportschäden an Fahrrädern ab.
Tarif
Für Hunde gilt der reduzierte Tarif.
Ausnahme: In Taschen, Körben oder anderen geeigneten Behältern dürfen Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe), Katzen und ähnlich zahme Tiere als Handgepäck unentgeltlich mitgeführt werden.