Zugerland Verkehrsbetriebe
ZVB E-Gelenkbus

Allgemeine Informationen

Folgende Informationen müssen Sie berücksichtigen, wenn Sie mit uns unterwegs sind.

Verbundsfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erreicht werden kann. Verbundsfahrausweise sind in allen Regelzügen gültig, welche im gelösten Geltungsbereich des Verbunds fahrplanmässig anhalten. In Schnellzügen sind die Verbundsfahrausweise nur bis zum letzten bzw. erst ab dem ersten fahrplanmässigen Halteort innerhalb des gelösten Geltungsbereichs gültig. Innerhalb der gelösten Zonen können Sie bis zum Ablauf des Tickets beliebig viele Fahrten in beliebiger Richtung mit Bahn und Bus unternehmen. Die letzte Fahrt muss innerhalb der zeitlichen Gültigkeit beendet sein.

Für Anschlüsse an ZVB-Busse und an andere Transportunternehmen kann keine Gewähr übernommen werden. In Zug Bahnhofplatz, Landis&Gyr/Bahnhof und Dammstrasse/Bahnhof besteht zwischen den Zügen und den Buslinien eine Übergangszeit von mindestens 4 Minuten, beim Metalli von 5 Minuten. In Baar, Cham, Rotkreuz und Walchwil besteht eine Übergangszeit zwischen Bahn/Bus von 3 Minuten und in Arth-Goldau von 4 Minuten.

Billett vor Abfahrt an einer Verkaufsstelle, an einem Billettautomaten oder online lösen. Mehrfahrtenkarten nach Möglichkeit vor dem Einstieg entwerten. Entwertung im Bus: Fronteinsteig benutzen.

Mobile ticketing
Beim Benützen von Fairtiq und EasyRide muss "Start" vor dem Einstieg in das Fahrzeug aktiviert sein.

Kontrollen erfolgen stichprobenweise. Fahrausweise sind bis zum Fahrtenende aufzubewahren und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuweisen. Für Personen ohne gültigen Fahrausweis wird ein Zuschlag von mind. CHF 100.00 erhoben. Bei Vergessen von persönlichen Abonnementen wird ein Zuschlag von CHF 5.00 erhoben, bei übertragbaren Abonnementen CHF 100.00. 

Mobile ticketing
Beim Benützen von Fairtiq und EasyRide muss "Start" vor dem Einstieg in das Fahrzeug aktiviert sein.