Zugerland Verkehrsbetriebe

Velobillette

Für Velos ist ein Billett «Reduziert ½» 2. Klasse zu lösen. Je nach Bedarf stehen Ihnen die Billette vom Tarifverbund Zug oder die nationale Velo-Tageskarte und das nationale Jahresabo Velo-Pass zur Verfügung.
 

Angebote für Velos; Reduziert ½, 2. Klasse CHF
  
Einzelbillett 1 Zonen (Tarifverbund Zug)2.70
Einzelbillett 2 Zonen (Tarifverbund Zug)3.20
Einzelbillett 3 Zonen (Tarifverbund Zug)3.60
Einzelbillett 4 Zonen (Tarifverbund Zug)4.00
Einzelbillett alle Zonen (Tarifverbund Zug)4.40
Tageskarte 1 Zone (Tarifverbund Zug)5.40
Tageskarte 2 Zonen (Tarifverbund Zug)6.40
Tageskarte 3 Zonen (Tarifverbund Zug)7.20
Tageskarte 4 Zonen (Tarifverbund Zug)8.00
Tageskarte alle Zonen (Tarifverbund Zug)8.80
Velo-Tageskarte (grösstenteils GA-Geltungsbereich)                   15.00
Velo-Pass (Jahresabo, grösstenteils GA-Geltungsbereich)260.00

Velobillett «Kombi-Zugerberg-Trail»
Nutzen Sie den Bike-Trail? Dann unterstützen Sie den Zugerberg-Trail und kaufen ein Velobillet «Kombi Zugerberg-Trail».

Kombi-Zugerberg-Trail (Bike)CHF
  
Einzelbillett Bike5.00
Mehrfahrtenkarte Bike (6x Fahrten)30.00
Tageskarte Bike27.00
Jahreskarte Transport Bike Erwachsene160.00
Jahreskarte Transport Bike Jugendliche bis 15.99 Jahre120.00

Kindervelos von Kindern unter 6 Jahren gelten als Handgepäck und können gratis transportiert werden. Kinder unter 16 Jahren können ihr Kinder- oder Windschattenvelo gratis mitnehmen, sofern die begleitenden Eltern auch ein Velo mitführen und dafür bereits einen gültigen Velo-Fahrausweis sowie zusätzlich eines der folgenden Abos/Billette für das Kind besitzen:

  • Junior-Karte.
  • Kinder-Mitfahrkarte (Bei der Kinder-Mitfahrkarte reicht die Begleitung durch eine Person mit Velo ab 16 Jahren. Es muss sich dabei nicht um einen Elternteil handeln.).
  • GA Kind.
  • GA Familia Kind.
  • STS-Familienkarte

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird pro Kindervelo ein eigener Fahrausweis benötigt.

Abkuppelbare Anhänger dürfen immer gratis transportiert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anhänger für den Transport von Kindern verwendet werden oder nicht. Ebenfalls nicht relevant ist, ob der Anhänger zusammen mit einem Velo oder einzeln transportiert wird.

Durch diese Regelung sind die unklaren Grenzen zwischen Kinderwagen und Kinderveloanhängern sowie die unklaren Grenzen zwischen Gepäckstücken (z.B. Koffern) und Transportanhängern irrelevant.

Gruppen

Gruppen mit mehr als fünf Fahrrädern bitte am Vortag anmelden unter Tel. +41 41 515 58 00.

Transport und Haftung

Auf den Linien 601, 602 und 612 können Sie ihr Velo (ausser E-Bikes) am Heckhaken des Personenanhängers aufhängen. E-Bikes sind im Innern des Busses zu befördern.

Der Auf- und Ablad muss immer dem Fahrpersonal gemeldet werden. Die Transportunternehmen ZVB und ZBB lehnen jegliche Haftung für Transportschäden an Fahrrädern ab.

An folgenden Haltestellen können Sie Ihr Velo auf- oder abladen:
Linie 601 / 612:        
Zug Bahnhofplatz / Allenwinden Dorf / Unterägeri Zentrum / Oberägeri Station
Linie 602:   
Zug Bahnhofplatz / Menzingen Dorf / Menzingen Kreuzegg

Allgemein

Das Fahrrad- oder Fahrradanhänger-Billett für den Zugersee oder den Ägerisee kostet CHF 5.- und ist den ganzen Tag auf dem jeweiligen See gültig. Die SBB Velo-Tageskarte sowie der Velo-Pass sind bei der SGZ und der AeS nicht gültig.

Gruppen

Gruppen mit mehr als fünf Fahrrädern bitte am Vortag anmelden. Tel. +41 41 515 58 58

Transport und Haftung

Aus Platzgründen kann für den Fahrradtransport keine Garantie gegeben werden. Bei Platzmangel entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme. Die Transportunternehmen SGZ und AeS lehnen jegliche Haftung für Transportschäden an Fahrrädern ab.